Die Windfang eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Als solche ist sie ein Unternehmen, das für seine Genossinnen wirtschaftlich tätig ist. Wir planen und bauen wirtschaftlich tragfähige Anlagen im Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Der Erwerb eines Genossinnenschaftsanteils bei Windfang bedeutet somit eine Geldanlage in einem ökologisch sinnvollen Projekt. Wir können und wollen nicht mit einer festen Geldanlage bei einer Bank konkurrieren. Im Gegensatz zu dieser sicheren Anlage ist eine Genossinnenschaftsanteil mit einem gewissen Risiko verbunden. Als umsichtige Kauffrauen versuchen wir das Risiko so klein wie möglich zu halten.
| Wegweiser durch den Genossinnenschaftsdschungel |
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| Zusammensetzung der Gremien |
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| Satzung von Windfang (PDF 47 kB) |
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| Geschäftsordnung von Windfang (PDF 91 kB) |
Und hier ein Wegweiser durch den Genossinnenschaftsdschungel:
WINDFANG eG besteht aus
| der Generalversammlung (jährlich stattfindende Versammlung der Genossinnen) |
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| dem Aufsichtsrat (Kontrollorgan des Vorstandes und Mittlerorgan zwischen Vorstand und Generalversammlung) |
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| dem Vorstand (führt die täglichen Geschäfte) |
Mit dem Erwerb eines oder mehrerer Genossinnenschaftsanteile von je 1500,- EURO erhält die Genossin das Recht, an der einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung teilzunehmen, zu wählen und für einen Posten zu kandidieren. Jede Genossin hat nur eine Stimme, egal wieviele Anteile sie gezeichnet hat.
In der Generalversammlung werden die Genossinnen umfassend über die Geschäfte der Genossinnenschaft informiert. Außerdem wird über grundlegende Unternehmensentscheidungen abgestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten dadurch Vorgaben für das kommende Geschäftjahr, z.B. über die Realisierung neuer Projekte. Außerdem legt der Vorstand den vom Aufsichtsrat geprüften Jahresabschluß und Wirtschaftsplan vor. Über die Gewinnverwendung entscheiden die anwesenden Genossinnen.
Unsere Genossinnen sind nur verpflichtet, ihre Einlage zu leisten und einen Adressen- und/oder Bankenwechsel mitzuteilen. Die Haftung jeder Genossin beschränkt sich auf die Einlage. Es besteht auch die Möglichkeit, aktiv bei Windfang mitzuarbeiten. Die Termine der Aktivenplena werden unter Aktuelles veröffentlicht. Die Vorstandsfrauen geben darüber hinaus gern Auskunft.
Windfang selbst ist Mitglied im Prüfungsverband der Deutschen Verkehrsgenossenschaften e.V. Dieser Kontrollverband prüft regelmäßig die wirtschaftliche Situation - eine zusätzliche Sicherheit für die Genossinnen.
Zusammensetzung der Gremien
| Vorstand | (zuständig für die genossenschaftlichen Belange) (zuständig für die technische Betreuung der Anlagen) (zuständig für die Finanzen) |
| Aufsichtsrat |

Das Bild zeigt den Windfang-Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung bis zur Generalversammlung 2010.

